Hinweis melden

Hier haben Sie die Möglichkeit, Rechtsverletzungen im Unternehmen vertraulich und wenn von Ihnen gewünscht auch anonym zu melden. Ihr Schutz als HinweisgeberIn nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG wird gewährleistet.

4 einfache Schritte, um einen Vorfall zu melden:
1

Sicherheitshinweis: Lesen Sie sich diesen Text gründlich durch, um Ihren Schutz zu gewährleisten.

2

Hinweis: Wählen Sie aus der Liste den Bereich aus, in dem die Rechtsverletzung gemeldet wird. Beschreiben Sie die Rechtsverletzung und laden Sie vorhandene Dokumente hoch.

3

Kontrolle & Absenden: Hier können Sie Ihre eingegebenen Angaben noch einmal kontrollieren und Ihr persönliches Kennwort festlegen, um später auf den Status der Meldung zugreifen zu können.

4

Bestätigung: Nach dem Absenden bekommen Sie eine Bestätigung, dass der Vorfall erfolgreich eingegangen ist und erhalten Ihren Vorfall-Code.

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Sie haben bereits einen Hinweis eingebracht? Hier können Sie sich mit Ihrem Vorfall-Code und Passwort einloggen und den Status Ihres Hinweises einsehen
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WIE FUNKTIONIERT WHISTLEBOARD?

WHISTLEBOARD ist ein internes Hinweisgebersystem, welches von Unternehmen ab 50 Mitarbeitern gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG ab 17.12.2023 einzurichten ist. Damit soll ein einfaches Verfahren zur Meldung von Rechtsverletzungen mit einem vorhersehbaren Ablauf zur Verfügung gestellt und gleichzeitig der Schutz des/der HinweisgeberIn sichergestellt werden. Sie können Ihre Hinweise sicher und wenn von Ihnen gewünscht auch anonym über WHISTLEBOARD melden. Ihre Informationen werden im Hintergrund verschlüsselt und direkt an einen unabhängigen und externen Juristen zur Prüfung weitergeleitet. Ihre Identität wird gegenüber dem Unternehmen geschützt und dieses hat keinen Zugriff auf Informationen, die Ihre Identität offenlegen würden.

Ihr Hinweis bleibt vertraulich und Ihre Identität geschützt!

FAQs
Wer behandelt meinen Hinweis?

Beauftragte Stelle zur Bearbeitung von Hinweisen ist die Rechtsanwaltskanzlei BEURLE Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Hinweise werden direkt an diese zur Prüfung übermittelt.

Erhält das Unternehmen meine Daten?

Ihre Identität wird von der bearbeitenden Stelle gegenüber dem Unternehmen geschützt.

Gegenüber Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften kann es zu einer Offenlegung Ihrer Identität kommen, wenn es aufgrund des Hinweises zu entsprechenden Nachforschungen bzw. Ermittlungen kommt.

Wie kann ich den Status meines Hinweises einsehen?

Sie erhalten nach Meldung einer Rechtsverletzung einen Vorfall-Code und legen ein Kennwort fest, mit dem Sie den Status der Bearbeitung Ihres Hinweises einsehen können. In diesem geschützten Rahmen können auch Nachrichten ausgetauscht werden.

Einfacher wird die Kommunikation, wenn weitere Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) von Ihnen angegeben werden. Zwingend ist dies allerdings nicht.

Wie wird sichergestellt, dass das Unternehmen keine Kenntnis von meiner Identität erhält?

Der Hinweis wird direkt an die externe Rechtsanwaltskanzlei BEURLE Rechtsanwälte GmbH & Co KG als bearbeitende Stelle weitergeleitet. Eine Einbindung des Unternehmens in die verschlüsselte Übermittlung erfolgt nicht. Von der bearbeitenden Stelle wird Ihre Identität gegenüber dem Unternehmen geschützt.

Wie bin ich bei Meldung einer Rechtsverletzung geschützt?

Sie unterliegen bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Schutz des HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG.

Maßnahmen, die vom Unternehmen als Vergeltung für einen berechtigen Hinweis gesetzt werden würden, wären einerseits rechtsunwirksam, können andererseits aber auch Schadenersatzansprüche des Unternehmens auslösen.

Werden meine Daten anonym behandelt?

Sie haben auch die Möglichkeit, einen Hinweis anonym ohne Preisgabe Ihrer Identität gegenüber der externen bearbeitenden Stelle zu geben. Gegenüber dem Unternehmen wird Ihre Identität jedoch immer geschützt.

Um Ihre Identität bestmöglich zu schützen, empfehlen wir, den Hinweis von einem privaten Endgerät außerhalb des Unternehmensnetzwerkes zu geben.

Entstehen für mich Kosten?

Nein, für Sie entstehen keine Kosten.

Kann ich weitere Dateien, wie Bilder und PDFs hochladen?

Ja, das ist möglich und darum wird ausdrücklich ersucht. Durch die Übermittlung von Dokumenten werden die Prüfung und weitere die Bearbeitung erheblich beschleunigt und die Ausschaltung von Rechtsverletzungen erleichtert.